Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Suchmaschinenoptimierung DIRECTUP TOP 10


Allgemeines:
DIRECTUP ist ein Service der Firma MediaUp Crossmedia vertreten durch Gianfranco Murgia , in Düsseldorf (im folgenden: DIRECTUP genannt). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen , nachfolgend AGB genannt, bilden die Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und DIRECTUP. Mit der Absendung der Anmeldung erklärt sich der Auftraggeber mit den folgenden Bestimmungen einverstanden.


I. Vertragsgegenstand

1. DIRECTUP erbringt Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenmarketing mit dem Ziel, die Webseiten seiner Kunden unter den Top 10 Ergebnisse der wichtigsten Suchdienste zu platzieren und den Kunden so qualifizierte Besucher auf seine Webseiten zu leiten. Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (III).

2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen DIRECTUP und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von DIRECTUP schriftlich bestätigt werden.


II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung von DIRECTUP zustande.

2. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Bedingungen oder Ergänzungen des Auftraggebers werden nur durch schriftliche Bestätigung durch DIRECTUP Vertragsbestandteil.

3. Mitarbeiter und / oder Beauftragte von DIRECTUP können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Garantieerklärungen bezüglich der zu erreichenden Top 10 Position in einzelnen Suchmaschinen oder Besucherzahlen abgeben.

4. DIRECTUP behält sich vor angebotene Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


III. Leistungsbeschreibung

DIRECTUP Suchmaschinenoptimierung:

1. DIRECTUP optimiert die Homepage (index) und weitere vereinbarte Webseiten des Auftraggebers während der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Optimierung wird für mit dem Kunden vereinbarte Suchbegriffe und Suchbegriffskombinationen, sogenannte Keywords, vorgenommen.

2. DIRECTUP meldet die optimierten und erstellten Seiten manuell in themenrelevanten Suchdiensten an. Sollten dabei kostenpflichtige Einträge notwendig sein, informiert DIRECTUP den Auftraggeber im Vorfeld. Kosten für kostenpflichtige Einträge werden von DIRECTUP komplett an den Auftraggeber weitergegeben. Darüber hinaus meldet DIRECTUP die Seiten in weiteren Verzeichnissen und Webkatalogen manuell und maschinell an.

3. Die Zusammensetzung der abrechnungsrelevanten Suchdienste kann sich nach den Marktgegebenheiten ändern. Sie kann sich insbesondere dadurch ändern, dass andere, besser im Markt positionierte Suchdienste angeboten werden, durch die weniger relevante Suchdienste ersetzt werden. Die mit dem Kunden vereinbarte Anzahl an Suchdiensten, für die die Optimierung vorgenommen wird, bleibt davon unberührt.

4. Als abrechnungsrelevante Top 10 – Positionen werden die ersten zehn Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords definiert. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur die Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten. Es gelten nur tatsächliche Suchergebnisse, d.h. bezahlte oder gesponsorte Links sind weder Teil der Abrechnung noch zählen sie als „Top 10 Suchergebnis“.

5. Eine Top 10 – Position ist dann erreicht, wenn eine der von DIRECTUP optimierten oder erstellten Seiten unter den ersten zehn Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.

6. DIRECTUP kann benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber entsprechend betreuen. DIRECTUP wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

7. Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für Begriffe.

8. Direktup gibt keine Garantien für das Erreichen einer bestimmten Position für ein Suchwort in den jeweiligen Suchmaschinen.


IV. Gewährleistung und Garantie

1. DIRECTUP übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

2. DIRECTUP gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

3. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von DIRECTUP liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

4. DIRECTUP kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Neuanmeldung der Internetseiten, durch wiederholte Überprüfung der Ergebnisse oder durch Empfehlung einer überarbeiteten Internet-Marketing-Strategie.

5. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist endgültig fehlschlägt, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadenersatzansprüche gilt Absatz X. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

6. Der Auftraggeber muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber DIRECTUP gerügt hat und dass die Mängel auf den Leistungen von DIRECTUP beruhen.


V. Preise, Zahlungen, Fälligkeit

1. Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 16%) kommt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

2. Für Leistungen, die DIRECTUP nicht am derzeitigen Geschäftssitz (z. Zt. Düsseldorf) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt.

3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Die Rechnungsstellung der Optimierung erfolgt monatlich, jeweils in der letzten Woche. Die erste Rechnung wird in der letzten Woche des zweiten Monates nach Auftragseingang fällig. Grundlage der monatlichen Abrechnung ist der von DIRECTUP erstellte Positionsreport, der alle erreichten Top 10 - Platzierungen auflistet. Dabei bezieht sich die Positionierung auf den jeweiligen Stichtag der Berichtserstellung und nicht auf Zeiträume, da sich Positionen täglich ändern können.

5. DIRECTUP kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzögerungsschadens bleibt unberührt.


VII. Vertragslaufzeit, Kündigung

1. Die Dienstleistung Suchmaschinenoptimierung wird auf mindestens 24 Monate abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden.

2. Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages durch DIRECTUP liegen unter anderem vor, wenn

1. der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren stattfindet
2. Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird
3. der Vertragspartner die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht verstößt.

3. Ein wichtiger Grund wird vermutet, wenn Dritte die Zulässigkeit der durch den Auftraggeber angemeldeten Begriffe und Seiteninhalte angreifen.


VIII. Verantwortlichkeit, Freistellung

1. DIRECTUP prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und strafrechtlicher Hinsicht.

2. DIRECTUP behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. DIRECTUP führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers gehosteten / enthaltenen Inhalte durch.

3. Der Auftraggeber stellt DIRECTUP hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.


IX. Mitwirkung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit DIRECTUP die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen von DIRECTUP unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt DIRECTUP auf Anforderungen des Auftraggebers die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von DIRECTUP vorliegen, kann DIRECTUP den Aufwand in Rechnung stellen.

3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist DIRECTUP von der Leistungspflicht befreit. Leistet DIRECTUP dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

4. Sollte DIRECTUP von Seiten des Auftraggebers kein FTP-Zugriff gewährt werden, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).

5. DIRECTUP ist berechtigt, nach Auftragseingang durch den Kunden dieses Auftragsverhältnis auf den Webseiten von DIRECTUP nach außen zu kommunizieren. Über Details des Auftrags wie die Höhe des Auftragsvolumens, vereinbarte Keywords etc. vereinbaren die Parteien stillschweigen.


X. Haftung

1. DIRECTUP haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt.

2. DIRECTUP leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang:

1. Bei Vorsatz in voller Höhe.
2. Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte.
3. In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar in allen Fällen auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt:
* bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme
* bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr

3. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn DIRECTUP die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne grobes Verschulden von DIRECTUP nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

4. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet DIRECTUP nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


XI. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von DIRECTUP oder im Auftrag von DIRECTUP handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung gilt zudem auch während zwei Jahren über das Vertragsende hinaus.


XII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01. Februar 2005